Rechtlicher Hintergrund
Eine LAPL(A) wird grundsätzlich ohne Ablaufdatum erteilt. Um allerdings die Rechte einer LAPL(A) ausüben zu dürfen, müssen gem. EASA Part-FCL.140.A (a)(1) in den 2 Jahren zuvor
absolviert worden sein. Man beachte, dass die Auffrischungsschulung mittlerweile Teil der 12 Stunden sein darf (das war nicht immer so!). Die Starts und Landungen müssen selbst ausgeführt worden sein, d.h. ein Lehrberechtigter hat nicht eingreifen müssen.
Wenn du keine Flugzeit nachholen willst oder kannst, sondern stattdessen lieber einen einzigen Prüfungsflug absolvieren möchtest, um weiterhin die Rechte aus der Lizenz ausüben zu dürfen, klick bitte hier.
Bei Piloten mit LAPL(A) sind immer nur die 2 Jahre vor dem geplanten Flugtag in Betracht zu ziehen, an dem die Rechte aus der Lizenz genutzt werden sollen. Dieses „rollierende Modell“ der LAPL(A) stellt einen relevanten Unterschied zu PPL, CPL und ATPL dar. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsschulung mit FI die Rechte aus der Lizenz bedenkenlos zwei Jahre lang genutzt werden dürfen.

Wenn du die Voraussetzungen derzeit nicht erfüllst, also nicht mehr „current“ bist, darfst du die fehlenden Stunden nicht einfach alleine sammeln. Sie müssen in Begleitung oder unter Aufsicht eines Lehrberechtigten (also mit Flugauftrag) gesammelt werden.
Du bist mindestens 11 Blockstunden in den letzten zwei Jahren geflogen? Dann musst du keine Stunden nachholen und die zwölfte Blockstunde kann schon unsere Auffrischungsschulung sein. Dafür klick bitte hier.
Um Passagiere mitnehmen zu dürfen, ist es natürlich noch darüber hinaus gem. EASA Part-FCL.060 (b)(1) nötig, innerhalb der vorangehenden 90 Tage 3 Starts und Landungen in der gleichen Klasse (SEP) absolviert zu haben.
Beim Nachholen von Mindeststunden ist der Fluglehrer PIC, sofern es sich nicht um einen Solo-Flug mit Flugauftrag handelt (siehe EASA AMC1 FCL.050 (b)(1)(iii) sowie NfL 2021-2-602 Anhang 4.2.1 Nr. 2).
Bestandteile
Was wir in der nachzuholenden Zeit machen, ist weitgehend dir überlassen. Natürlich können wir die Zeit nutzen, um deine fliegerischen Fertigkeiten mit Übungen wieder aufzupolieren oder auch um eine besondere Destination anzusteuern.
Du willst das Nachholen der Mindeststunden mit einem Flug ins Ausland oder zu einer besonderen Destination verbinden? Dann schau auch hier rein.
Möchtest du noch etwas anderes trainieren? Kein Problem! Sprich mich gerne darauf an.
Du kannst gern selbst ein Flugzeug zur Verfügung stellen. Falls gewünscht, kann ich aber auch eine passende Maschine bereitstellen. Die Charterpreise nenne ich dir auf Anfrage.
Grundsätzlich ist jeder Startplatz nach Vereinbarung möglich. Mein Heimatflugplatz ist Dinslaken/Schwarze Heide (EDLD). Ich komme ohne Mehrkosten aber auch gern zu diesen Flugplätzen:
Bei allen anderen Flugplätzen fällt eine Fahrtkostenpauschale (0,30€/gefahrenem km ab Mönchengladbach) an.
Du kannst mich auch so erreichen:
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